Entdecken Sie umfassende Gesundheitsinformationen vor Ort oder profitieren Sie von unserem bequemen Bestell- und Lieferdienst für Ihre Medikamente und Gesundheitsprodukte.
Bestellen Sie Ihre Arzneimittel bequem und sicher über die App 'Meine Apotheke' und genießen Sie unseren schnellen Service direkt nach Hause.
Gerne können Sie auch Ihr E-Rezept bei uns bestellen. Mit unserer App können Sie ganz bequem, mithilfe Ihres Smartphones Ihre Gesundheitskarte auslesen und das E-Rezept an uns senden.
Für Ihre Bequemlichkeit und Flexibilität: Reservieren Sie Ihre Medikamente per Mail, App, Telefon oder besuchen Sie uns direkt vor Ort, um eine persönliche Beratung und umgehende Unterstützung zu erhalten.
Tel.: 08145 / 920 60
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E-Mail: bestellung@apotheke-mammendorf.de
Profitieren Sie von unserem kostenlosen, täglichen Lieferdienst ab 16 Uhr: Wir bringen Ihre Medikamente direkt zu Ihnen nach Hause.
Erleben Sie die Vielfalt unseres Sortiments, inklusive der hochwertigen Hausmarken-Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik, mit unserem deutschlandweiten Versandservice – bequem und direkt zu Ihnen nach Hause.
Nachdem Ihr Arzt ein E-Rezept digital ausgestellt hat, können Sie dieses in unserer Apotheke einlösen, indem Sie uns Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), einen Ausdruck des E-Rezepts, oder über unsere App Zugriff darauf geben.
Mit unserer App haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Medikamente bei uns vorzubestellen, wodurch Sie Zeit sparen und sicherstellen, dass Ihr Medikament bei Abholung verfügbar ist.
Rezeptpflichtige Medikamente sind solche, die nur mit einem ärztlichen Rezept erhältlich sind. Dies liegt daran, dass sie spezielle Wirkstoffe enthalten, die einer strengen Kontrolle unterliegen, um sicherzustellen, dass sie sicher und angemessen verwendet werden.
Ärzte verschreiben diese Medikamente, wenn sie der Meinung sind, dass sie für die Behandlung eines bestimmten Gesundheitszustandes notwendig sind. Die Rezeptpflicht dient dem Schutz des Patienten, da diese Medikamente eine regelmäßige Kontrolle der Therapie durch den behandelnden Arzt erfordern.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Rezepten:
Gelbes Rezept (Betäubungsmittel-Rezept): Für Betäubungsmittel, z.B. starke Schmerzmittel.
Rosa Rezept (Kassenrezept): Für gesetzlich Versicherte. Die Kosten werden größtenteils von der Krankenkasse übernommen.
Grünes Rezept (Privatrezept): Für Medikamente, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Es wird auch für privat Versicherte verwendet.
Weißes/Blaues Rezept: Für rezeptpflichtige Medikamente, die von privat Versicherten selbst bezahlt werden.
Dies kann aus mehreren Gründen vorkommen - bspw.
Generika: Viele Medikamente sind als Generika verfügbar, die die gleichen Wirkstoffe wie das Originalmedikament enthalten, aber von einem anderen Hersteller produziert werden. Generika sind oft günstiger, was für die Kostenersparnis der Patienten und des Gesundheitssystems wichtig ist. Die Krankenkassen schließen zeitabhängige Rabattverträge mit unterschiedlichen Herstellern, die dann von der Apotheke verpflichtend für Sie abgegeben werden müssen.
Lieferengpässe: Manchmal gibt es Lieferprobleme mit bestimmten Medikamenten. In solchen Fällen kann eine gleichwertige Alternative von einem anderen Hersteller angeboten werden.
Jede Apotheke ist verpflichtet die Hersteller Ihres verordneten Medikamentes danach auszuwählen, wie Ihre Krankenkasse es vorgibt (Rabattvertrag). Ihr Arzt kann aus medizinischen Gründen diese Vorgabe umgehen, unter Setzen des Aut-idem Kreuzes. Dadurch wird die Abgabe eines vergleichbaren Arzneimittels von einem anderen Herstellers explizit ausgeschlossen.
Jede Rezeptart hat eine andere Gültigkeit - wir sagen es Ihnen ganz genau:
Rosa Rezept (Kassenrezept auch als E-Rezept): 28 Tage durch die Krankenkasse erstattungsfähig. Danach kann es als Selbstzahler (Privatrezept) bis zu 3 Monate nach Ausstellung eingelöst werden.
Gelbes Rezept (Betäubungsmittel-Rezept): Ein BtM-Rezept muss innerhalb von acht Tagen (Ausstellungsdatum + sieben Tage) in der Apotheke vorgelegt werden.
Achtung: Sonn- und Feiertage werden mitgezählt.
Grünes Rezept (Privatrezept): Unbegrenzt gültig, da nicht rezeptpflichtig
Privatrezept: 3 Monate gültig
Entlassungsmanagement: 3 Werktage (Mo-Sa) inklusive des Ausstellungsdatums gültig. Dieses Rezept erhalten Sie, wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden und soll Sie nur mit der kleinstmöglichen Packung für eine kurze Zeit versorgen, bevor der Hausarzt die weiteren Verschreibungen übernimmt.
T-Rezepte: 7 Tage gültig (inklusive Wochenende) und auch das Ausstellungsdatum gilt schon als ein Tag.
Es muss auch innerhalb dieser 7 Tage von der Apotheke an Sie übergeben werden.
Auf diesem Rezept werden sehr risikoreiche Arzneimittel verordnet, die zu Fehlbildungen führen können.